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![]() EU 178/2002Verordung zur lückenlosen Rückverfolgung von LebensmittelnDie Verordnung (EG) Nr. 178/2002 des Europäischen Parlamentes und des Rates zur Festlegung der allgemeinen Grundsätze und Anforderungen des Lebensmittelrechts, zur Errichtung der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit und zur Festlegung von Verfahren zur Lebensmittelsicherheit ist eine europäische Verordnung, die für alle Mitgliedsstaaten der EU direkt verbindlich ist. In ihr wird das grundlegende, allgemeine Lebensmittelrecht formuliert. Für die nationale Gesetzgebung bedeutete dies große Erneuerungen, da die Gesetze zum Lebensmittelrecht (in Deutschland vom LMBG zum LFGB) angepasst werden mussten. Mit dieser Verordnung wurden auch die Einrichtung und die Funktionen der Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit geregelt. Diese EU-Behörde arbeitet mit nationalen Behörden zusammen, um die Lebensmittelsicherheit zu gewährleisten. Artikel 3 regelt die Rückverfolgbarkeit von Lebensmitteln Wikipedialink:
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